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Sachverstand und Beratung in der Hotellerie und Gastronomie
Betriebsprüfung: Die betriebliche Buchhaltung ist in unregelmäßigen Zeitabständen Grundlage einer Betriebsprüfung. Hier prüfen die staatlichen Steuerfachleute ihre betrieblichen Zahlen. Oft kommt es hierbei zu unterschiedlichen Auffassungen über die vom Unternehmen erreichten Aufschlagsätze etc. Was nur wenige wissen: wenn eine spürbare Zuschätzung von Umsätzen und demzufolge Nachzahlungen in beträchtlicher Höhe drohen, kann vom Unternehmer ein vereidigter Sachverständiger eingeschaltet werden, der die Prüfungsunterlagen seinerseits überprüft. Häufig ergeben sich hier Unstimmigkeiten, aufgrund derer der Unternehmer entlastet werden kann. Siehe auch: Gutachten zur Betriebsprüfung Banken können unter Umständen hilfreiche Partner bei der Umsetzung Ihrer Strategie sein - wenn man es versteht, mit ihnen gemeinsam die entsprechend notwendigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit auszuarbeiten. Immer wieder kommt es zu Klagen von beiden Seiten - und zwar in der Regel als Begründung, warum diese Zusammenarbeit (wieder einmal) nicht funktioniert hat. Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, mögliche Streitpunkte von vorne herein auszuräumen. Buchhaltung - für viele Betriebe nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln: Dabei ist eine geordnete Buchhaltung die Basis für eine dauerhaft erfolgreiche Unternehmung. An den Zahlen der Buchhaltung lässt sich der Gesundheitszustand der Unternehmung ablesen - und mögliche Korrekturen der Geschäftspolitik im Voraus planen. Voraussetzung ist, dass die Zahlen sorgfältig erfasst, verarbeitet und interpretiert werden. Hier hilft die monatliche -> Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die in der Regel vom eigenen Steuerberater erstellt wird. Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) - Hand aufs Herz: können Sie Ihre Daten in der BWA richtig deuten? Voraussetzung ist dabei zunächst einmal, dass der "richtige" Kontenrahmen verwendet wird. Optimal ist dabei die Nutzung des für das Gastgewerbe entwickelten Spezial-Kontenrahmens SKR 70. Aber mit fort schreitender Datenverarbeitungstechnik sind auch andere Lösungsmöglichkeiten gegeben - man muss sich u.a. mit dem hauseigenen Steuerberater darüber verständigen, welche Methodik für die Steuerung des eigenen Unternehmens sinnvoll erscheint. |
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