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Sachverstand und Beratung in der Hotellerie und Gastronomie
Gesellschafterkredite in gastgewerblichen Betrieben entstehen schnell - und zudem oft unbeabsichtigt. Wenn die Buchhaltung Ausgaben nicht zuordnen kann werden diese (manchmal zu schnell) als Ausgabe des Gesellschafters und somit als Gesellschafterkredit gebucht. Dies kann sich in einem nicht so unwahrscheinlichen Insolvenzfall bitter rächen. Bei Gerichtsaufträgen werden Fragen des Gerichts an den Sachverständigen in Form von Beweisbeschlüssen gestellt. Diese hat der Sachverständige in Form eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu beantworten. Darauf hin kann es in einem Gerichtstermin zu einer mündlichen Befragung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens kommen. |
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