loehnert
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Adresse

Sachverstand und Beratung in der Hotellerie und Gastronomie

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Ohne eine ausgewogene Personalplanung kann heute kein Betrieb mehr existieren, da die Personalkosten in den vergangenen Jahren extrem angestiegen sind. Selbst in kleinen gastgewerblichen Betrieben wird genau überlegt, wann welcher Mitarbeiter eingesetzt wird, um einen bestmöglichen Profit zu erzielen - und wann und wie Personal eingespart werden kann.

Privatgutachten unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht vom Gerichtsauftrag. Grundsätzlich kann der Sachverständige mit seinem Auftraggeber die gewünschte Aufgabenstellung festlegen und vor der Aufnahme der Tätigkeit in einem Werkvertrag (§§ 631ff. BGB) fixieren. Selbstverständlich aber hat der vereidigte SV sich bei seinen Arbeiten an seine Bestellung und an den geleisteten Eid zu halten. Gefälligkeitsgutachten sind insofern nicht statthaft.

Qualitätskontrollen sind ständig im eigenen Betrieb durchzuführen. Das be-ginnt bei der freiwilligen Kontrolle der Mitarbeiter - bis hin zu externen Quality oder Mistery checks durch externe Fachleute. - Auch von Seiten der Behörden werden zuweilen Qualitätskontrollen vorgenommen - insbesondere nach Beschwerden.

 
     
     
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