loehnert
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Sachverstand und Beratung in der Hotellerie und Gastronomie

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Die Umsatzpacht ist eine Variante der Pachtzahlung, die sich an den im ver-pachteten Objekt getätigten Umsätzen orientiert. Dies erfolgt in der Regel in Form eines vereinbarten Prozentsatzes vom Umsatz. Was für den Pächter im Fall niedriger Umsätze zunächst sympathisch klingen mag. Allerdings hat sich in der Praxis die Kombination mit einer Mindestpacht durchgesetzt, da der Verpächter zumindest eine klar definierte Pachteinnahme für seine Finanzplanung benötigt. Wenn dann die Umsätze in der Folgezeit durch erfolgreiches Arbeiten steigen entwickelt sich die Umsatzpacht häufig zum Ärgernis für den Pächter - zumal er durch steigende Umsätze nicht unbedingt seinen Profit steigern muss.

Die Umsatzsteuer gehört zu den schwersten Lasten im Gastgewerbe. Im Gegensatz zu den meisten Nachbarländern beträgt sie derzeit stolze 19% der erzielten Umsätze - und dies in einem sehr dienstleistungsintensiven Gewerbe. Seit einiger Zeit läuft daher die Kampagne "pro 7%" für das Gastgewerbe - was dem reduzierten Umsatzsteuersatz entsprechen würde. Es ist halt für viele schwer verständlich, wenn ein Salat im Handel - quasi vor dem Waschen mit 7% Umsatzsteuer belegt ist - und nach dem Waschen im Gastgewerbe mit 19% an den Verbraucher abgegeben werden muss.

 
     
     
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